Terms of Service

Last updated August 28, 2026

Diese Teilnahmebedingungen („Vereinbarung“) regeln das Verhältnis zwischen der Katiba Technology GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten unter HRB 16644 (nachfolgend „LeadTable“ oder „wir“), und den Teilnehmern des LeadTable Partnerprogramms (nachfolgend „Partner“ oder „Sie“).

Mit der Anmeldung zum Partnerprogramm erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Wenn Sie sich im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation für das Partnerprogramm anmelden, binden Sie diese Organisation an diese Vereinbarung und versichern, dass Sie hierzu befugt sind.

Diese Vereinbarung gilt separat und zusätzlich zu jeder Vereinbarung, die Sie möglicherweise mit Rewardful Inc. über die Nutzung der Rewardful-Plattform haben. LeadTable ist keine Partei einer solchen Vereinbarung mit Rewardful Inc. und ist nicht für die Leistung oder Verfügbarkeit der Rewardful-Plattform verantwortlich.

Inhaltsübersicht

      § 1 Gegenstand des Partnerprogramms

      Das LeadTable Partnerprogramm ermöglicht es Teilnehmern, LeadTable weiterzuempfehlen und für erfolgreiche Vermittlungen eine Provision zu erhalten. Jeder Partner erhält nach Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen einen individuellen Empfehlungslink, über den geworbene Personen LeadTable testen und abonnieren können.

      Die technische Abwicklung des Partnerprogramms erfolgt über den Dienstleister Rewardful Inc., Calgary, Alberta, Kanada („Affiliate-Plattform“ oder „Affiliate-Tool“). Das Affiliate-Tool stellt dem Partner ein Dashboard zur Verfügung, über das Empfehlungslinks, Provisionen und Statistiken eingesehen werden können.

      § 2 Nicht-Exklusivität

      Diese Vereinbarung begründet keine exklusive Geschäftsbeziehung. Sowohl der Partner als auch LeadTable sind berechtigt, ähnliche Produkte und Dienstleistungen Dritter zu empfehlen bzw. mit anderen Parteien zusammenzuarbeiten. LeadTable behält sich insbesondere das Recht vor, weitere Partner in das Partnerprogramm aufzunehmen und eigene Marketingmaßnahmen unabhängig vom Partner durchzuführen.

      § 3 Teilnahmevoraussetzungen

      Am Partnerprogramm können sowohl bestehende Kunden von LeadTable als auch externe Personen und Unternehmen teilnehmen. Voraussetzung ist die Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre) sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Jeder Teilnehmer darf nur ein Partnerkonto anlegen und betreiben.

      Für bestehende Kunden erfolgt die Anmeldung zum Partnerprogramm direkt über das LeadTable-Portal. Externe Partner werden von LeadTable über die Plattform Rewardful angelegt. LeadTable behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, bestehende Teilnahmen zu widerrufen und Anmeldungen jederzeit neu zu bewerten.

      Die Aufnahme in das Partnerprogramm liegt im alleinigen Ermessen von LeadTable. Wird der Partner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung über die Zulassung informiert, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

      § 4 Provisionsmodell

      Für jede erfolgreiche Vermittlung erhält der Partner eine Provision in Höhe von 25 % des vom geworbenen Kunden monatlich gezahlten Nettobetrags. Die Provision wird zeitlich unbefristet (lifetime) gezahlt, solange der geworbene Kunde ein zahlungspflichtiges Abonnement bei LeadTable unterhält.

      Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn der geworbene Kunde über den persönlichen Empfehlungslink des Partners auf LeadTable gelangt und innerhalb von 14 Tagen nach dem Klick ein zahlungspflichtiges Abonnement abschließt (Cookie-Laufzeit). Affiliate-Links sind auf Browser-Cookies angewiesen, um Vermittlungen nachverfolgen zu können. Löscht der geworbene Kunde seine Cookies während dieses Zeitraums, kann die Zuordnung zum Partner möglicherweise nicht mehr erfolgen. LeadTable haftet in diesem Fall nicht für entgangene Provisionen.

      Wird ein Abonnement vom geworbenen Kunden gekündigt, storniert oder erstattet, entfällt der Provisionsanspruch für die betroffenen Zeiträume. Bereits ausgezahlte Provisionen für erstattete Zahlungen können zurückgefordert oder mit zukünftigen Provisionen verrechnet werden. Die Nichtauszahlung einer irrtümlich ausgezahlten Provision berechtigt LeadTable, diese Vereinbarung zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.

      Klickt ein potenzieller Kunde auf Empfehlungslinks von zwei verschiedenen Partnern, erhält grundsätzlich der letzte Partner die Zuordnung. LeadTable behält sich jedoch das Recht vor, dies unter besonderen Umständen abweichend zu handhaben.

      LeadTable behält sich das Recht vor, die Höhe der Provisionen sowie die Provisionsbedingungen im Affiliate-Tool zu ändern. Änderungen gelten für zukünftige Vermittlungen und werden dem Partner über das Affiliate-Tool und/oder per E-Mail mitgeteilt.

      § 5 Auszahlung

      Provisionen werden monatlich über den Dienstleister Rewardful abgerechnet und ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn der angesammelte Provisionsbetrag die von Rewardful festgelegte Mindestauszahlungsschwelle erreicht hat. Provisionen werden genehmigt, wenn sie im auf die Vermittlung folgenden Monat als gültig erachtet werden, und sind 30 Tage nach ihrer Generierung fällig.

      Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, gültige Auszahlungsinformationen in seinem Partnerkonto bei Rewardful zu hinterlegen und aktuell zu halten. LeadTable haftet nicht für verzögerte oder fehlgeschlagene Auszahlungen aufgrund fehlerhafter Angaben des Partners.

      LeadTable behält sich das Recht vor, Zahlungen an verdächtige Partner zurückzuhalten und eine Überprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Traffic und die Methoden des Partners sicher für die Marke LeadTable sind.

      § 6 Pflichten des Partners

      Der Partner verpflichtet sich, bei der Bewerbung von LeadTable ausschließlich wahrheitsgemäße und nicht irreführende Aussagen zu machen. Werbemaßnahmen müssen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Der Partner ist verpflichtet, auf allen Websites, auf denen er einen Empfehlungslink bereitstellt, deutlich anzugeben, dass er LeadTable-Partner ist.

      Folgende Aktivitäten sind ausdrücklich untersagt:

      • Erstens: Das Versenden unaufgeforderter Werbe-E-Mails (Spam) oder anderer unerbetener Nachrichten unter Verwendung des Empfehlungslinks, insbesondere unter Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
      • Zweitens: Die Schaltung bezahlter Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Social-Media-Ads), die auf geschützte Markenbezeichnungen von LeadTable oder Katiba Technology bieten oder diese verwenden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Sofern bezahlte Werbung genehmigt wird, muss der Traffic zunächst auf die eigene Website des Partners geleitet werden, bevor eine Weiterleitung auf LeadTable erfolgt.
      • Drittens: Selbstvermittlungen, also die Nutzung des eigenen Empfehlungslinks zur Anmeldung eines eigenen Kontos oder von Konten nahestehender Personen oder des eigenen Unternehmens.
      • Viertens: Jede Form der Manipulation von Tracking, Cookies oder Zuordnungen, einschließlich des Setzens von Cookies ohne echte Nutzerinteraktion, Cookie-Stuffing, Pop-ups, versteckte Links, iFrames oder automatisierte Werkzeuge zur Lead-Generierung.
      • Fünftens: Die Darstellung von LeadTable auf Webseiten oder in Kontexten, die gegen geltendes Recht verstoßen, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder anderweitig anstößige Inhalte enthalten oder die Marke LeadTable in ein negatives Licht rücken könnten.
      • Sechstens: Die Verwendung von Gutscheincodes, die nicht offiziell vom LeadTable Partnerprogramm bereitgestellt wurden, sowie die Verbreitung ungültiger Rabattaktionen. LeadTable arbeitet nicht mit reinen Gutschein- oder Rabatt-Websites zusammen.
      • Siebtens: Die Verwendung von Typosquatting, also das Registrieren von Domains mit Schreibfehlern von LeadTable, oder die Umleitung von Traffic von falsch geschriebenen Domains zur Erzielung von Provisionen.

      § 7 Vertraulichkeit

      Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen des Partnerprogramms offengelegt werden, vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Informationen über Kunden, Interessenten, Provisionssätze und Geschäftsprozesse von LeadTable.

      Nicht als vertraulich gelten Informationen, die allgemein öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, oder die der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren.

      Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort. Vertrauliche Informationen dürfen nur für Zwecke im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

      § 8 Markennutzung

      Der Partner darf den Namen „LeadTable“ und bereitgestellte Werbematerialien ausschließlich im Rahmen des Partnerprogramms verwenden. Eine Veränderung von Logos oder Werbematerialien ist nicht gestattet. Der Partner darf die Marke LeadTable nicht in einer Weise verwenden, die den Eindruck erweckt, dass LeadTable die Dienstleistungen oder Produkte des Partners gutheißt, sponsert oder genehmigt.

      LeadTable kann die Nutzung von Werbematerialien jederzeit einschränken oder untersagen. Der Partner ist verpflichtet, einer solchen Aufforderung unverzüglich nachzukommen. Der Partner ist ferner verpflichtet, veraltete Informationen zu Produkten, Preisen oder Leistungen von LeadTable unverzüglich zu aktualisieren. Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird der Partner sofort alle Verweise auf das Partnerprogramm und die Verwendung der Marke LeadTable auf seinen Websites und in seinen Werbematerialien einstellen.

      § 9 Steuern

      Der Partner ist allein dafür verantwortlich, alle steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den von LeadTable erhaltenen Provisionen zu erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung, ob Provisionen im jeweiligen Land der Steuerpflicht unterliegen, sowie die ordnungsgemäße Erklärung und Abführung aller anfallenden Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge.

      LeadTable übernimmt keine Verantwortung für steuerliche Pflichten des Partners und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung zur Verfügung. Provisionen werden unter keinen Umständen aufgestockt oder hochgerechnet. Der Partner stellt LeadTable von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen oder Haftungen im Zusammenhang mit der Besteuerung seiner Provisionen frei.

      § 10 Datenschutz

      Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen unseres Partnerprogramms, um es Ihnen zu ermöglichen, LeadTable weiterzuempfehlen und für erfolgreiche Vermittlungen eine Provision zu erhalten. Die technische Abwicklung des Partnerprogramms erfolgt über den Dienstleister Rewardful Inc. in Kanada.

      Weitere Informationen erhalten Sie in den Datenschutzhinweisen, die Sie unter folgendem Link einsehen können: Datenschutzhinweise zum Partnerprogramm

      § 11 Laufzeit und Kündigung

      Die Teilnahme am Partnerprogramm ist zeitlich unbefristet. Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen.

      LeadTable ist berechtigt, die Teilnahme eines Partners mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder das Partnerkonto zu sperren, wenn der Partner gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt, insbesondere bei betrügerischem Verhalten, Spam, Markenrechtsverletzungen oder Handlungen, die sich negativ auf LeadTable, seine Kunden oder Interessenten auswirken oder auswirken könnten.

      LeadTable behält sich das Recht vor, stillgelegte Partnerkonten aus dem System zu entfernen und diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als stillgelegt gelten Partnerkonten, in deren Dashboard sich der Partner über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht eingeloggt hat und/oder über einen Zeitraum von 6 Monaten keine Vermittlungen verbucht wurden.

      Bei Beendigung der Teilnahme durch LeadTable ohne Grund oder durch den Partner aus wichtigem Grund werden noch ausstehende Provisionen oberhalb der Mindestauszahlungsschwelle ausgezahlt, sofern die entsprechende Kundentransaktion innerhalb von 30 Tagen nach dem Kündigungsdatum von LeadTable anerkannt wird. Bei Kündigung wegen Verstoßes gegen diese Bedingungen verfallen sämtliche noch nicht ausgezahlten Provisionsansprüche. Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird der Partner das Affiliate-Tool nicht mehr nutzen.

      § 12 Freistellung

      Der Partner stellt LeadTable, seine Geschäftsführer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme des Partners am Partnerprogramm, der Nutzung des Affiliate-Tools, der Verwendung der von LeadTable bereitgestellten Materialien oder einem Verstoß des Partners gegen diese Vereinbarung entstehen. Dies umfasst auch die Übernahme angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. LeadTable wird den Partner unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren.

      § 13 Haftung

      LeadTable übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Partnerprogramms, des Affiliate-Tools oder der Tracking-Systeme. Das Partnerprogramm und das Affiliate-Tool werden „wie besehen“ bereitgestellt.

      Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine der Parteien für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangene Gewinne. Die Gesamthaftung von LeadTable im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist auf die Summe der Provisionen begrenzt, die der Partner in den zwölf Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis tatsächlich erhalten hat. Dies gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

      § 14 Änderungen der Teilnahmebedingungen

      LeadTable behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Änderungen werden dem Partner über das Partnerkonto oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Partner der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann der Partner diese Vereinbarung innerhalb der Ankündigungsfrist kündigen.

      § 15 Schlussbestimmungen

      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Katiba Technology GmbH. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.

      Das Partnerverhältnis begründet kein Arbeits-, Agentur- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Partner handelt als selbstständiger Unternehmer und ist nicht berechtigt, im Namen von LeadTable Verpflichtungen einzugehen oder Zusicherungen zu machen.

      Der Partner darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LeadTable abtreten oder übertragen. LeadTable ist berechtigt, diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder im Falle einer Umstrukturierung abzutreten.

      Keine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar. Ein einmaliger Verzicht ist kein Verzicht auf dasselbe Recht in der Zukunft.

      Die folgenden Abschnitte überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung: § 4 (Provisionsmodell), § 7 (Vertraulichkeit), § 9 (Steuern), § 10 (Datenschutz), § 12 (Freistellung), § 13 (Haftung) und § 15 (Schlussbestimmungen).

      Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf das Partnerprogramm dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand.